Achtung: Höhere Krankenkassenbeiträge für Landwirte – Das müssen Sie jetzt tun!

Ab 2025 ändert sich die Berechnung der Krankenkassenbeiträge für Landwirte radikal – und das kann teuer werden! In vielen Fällen führt die neue Bemessungsgrundlage zu deutlich höheren Beiträgen. Warum das so ist und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Kurz & knapp:

  • Neue Bemessungsgrundlage ab 2025: Standardeinkommen statt Flächenwert

  • Beitrag steigt mit höherem Einkommenspotenzial

  • Staffelung: Volle Beitragszahlung erst ab 2028

  • Bei Betriebsteilungen werden die Einkommenspotenziale addiert

  • Bescheide der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Fläche & Tiere) prüfen

  • Widerspruch oder Betriebsänderungsanzeige kann sinnvoll sein

Was steckt hinter der Änderung?

Ab 2025 ändern sich die Bemessungsgrundlagen für die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse grundlegend. Durch die Grundsteuerreform entfällt die bisherige Berechnungsgrundlage, was für Landwirte sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann.

Bisherige Regelung:

Bislang wurde der korrigierte Flächenwert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Tierbestände wurden hierbei nicht berücksichtigt.

Neue Regelung:

Nun wird das sogenannte Standardeinkommen berechnet, das sich aus zwei Faktoren zusammensetzt:

  1. Bewirtschaftete Fläche (fruchtspezifische Erträge pro Hektar)

  2. Tierhaltung (tierartenspezifische Ertragswerte)

Jeder Landkreis legt dabei eigene Durchschnittserträge pro Hektar bzw. Tier fest. Die angenommenen Werte fallen teils sehr hoch aus. Beispielsweise wird in manchen Regionen ein erwartetes Einkommen von über 4.500 € pro Hektar Kartoffelanbau angesetzt.

Das bedeutet: 25 Hektar Kartoffelanbau reichen aus, um ab 2028 den Höchstbeitrag von rund 1.000 € pro Monat zu zahlen!

Betriebsteilungen und Mehrfachbetriebe

Falls ein Landwirt mehrere Betriebe bewirtschaftet, wird für jeden Betrieb separat ein Standardeinkommen berechnet. Anschließend werden die Werte addiert und in die Beitragstabelle eingeordnet.

Staffelung bis 2028

Um die Mehrbelastung abzufedern, wird die neue Berechnung schrittweise eingeführt. Die vollständige Beitragszahlung nach neuem System erfolgt erst ab 2028.

Ob diese Bewertungsmethode langfristig Bestand hat, bleibt abzuwarten – zahlreiche Landwirte haben bereits Widerspruch gegen ihre Beitragsbescheide eingelegt.

Was sollten Sie jetzt tun?

Bescheid 2024 prüfen: Überprüfen Sie Ihren Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und kontrollieren Sie die angesetzten Flächen- und Tierwerte.

Änderungen melden: Auch kleinere Abweichungen bei Flächen oder Tierzahlen können Auswirkungen auf den Beitrag haben – eine Änderungsanzeige kann sich lohnen!

Widerspruch erwägen: Falls die Berechnung fehlerhaft oder unrealistisch erscheint, könnte ein Widerspruch sinnvoll sein.

Fazit:

Die neuen Krankenkassenbeiträge für Landwirte können spürbare Mehrbelastungen mit sich bringen. Eine genaue Prüfung und gegebenenfalls ein Widerspruch können helfen, unnötig hohe Beiträge zu vermeiden.

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