Problem Vorsteuerabzug | Die ordnungsgemäße Rechnung

Als Landwirt erhalten Sie viele Rechnungen, mit denen Sie sich täglich auseinandersetzen müssen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sich eine Rechnung einschleicht, die nicht ordnungsgemäß ist. Das kann erhebliche Konsequenzen mit sich bringen:

  • Die Vorsteuer aus der Rechnung ist nicht abzugsfähig.

  • Die falsch abgezogene Vorsteuer muss mit Zinsaufschlag erstattet werden.

  • Der Rechnungsaussteller ist insolvent, weggezogen oder verstorben und die Rechnung kann nicht mehr geändert werden.

  • Es wurde eine ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und gezahlt (zu hohe Belastung).

Stellen Sie sicher, dass Sie immer eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen haben.

Bleiben Sie am Ball und bestehen Sie auf Änderung der Rechnung, falls Ihnen Fehler auffallen. Halten Sie, wenn nötig, die Zahlung zurück. Der Abzug der Vorsteuer hängt davon ab.

Was ist bei der ordnungsgemäßen Rechnung zu beachten?

Eine Ordnungsgemäße Rechnung muss mehrere Angaben beinhalten:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

    Dies ist der vollständige Name und die Adresse des Unternehmens, das die Rechnung ausstellt.

  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

    Der Name und die Adresse des Kunden oder Auftraggebers, an den die Rechnung gerichtet ist. Dies stellt sicher, dass die Rechnung an die richtige Person oder das richtige Unternehmen zugestellt wird.

  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

    Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers ist erforderlich, um die steuerliche Zuordnung und Abrechnung zu ermöglichen.

  4. Rechnungsdatum

    Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Es ist wichtig für die Fristen zur Bezahlung und für steuerliche Zwecke.

  5. Fortlaufende Rechnungsnummer

    Eine eindeutige, fortlaufende Nummer, die jede Rechnung identifiziert. Dies verhindert Doppelabrechnungen und erleichtert die Nachverfolgung der Rechnungen.

  6. Menge und Art der gelieferten Produkte oder Umfang und Art der sonstigen Leistungen

    Eine genaue Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Mengenangaben.

  7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

    Das Datum, an dem die Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Diese Angabe ist besonders wichtig für die Bestimmung des Zeitpunkts der Steuerentstehung.

  8. Entgelt (Nettobetrag) für die Lieferung oder Leistung

    Der Preis der Waren oder Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer. Dies ist der Betrag, auf den die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.

  9. Anzuwendender Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag

    Der Prozentsatz der Umsatzsteuer, der auf den Nettobetrag angewendet wird, sowie der daraus resultierende Steuerbetrag. In Deutschland sind die üblichen Steuersätze 19%, 7% und zur Zeit 9%.

  10. Gesamtbetrag der Rechnung

    Der Endbetrag, den der Kunde zu zahlen hat, einschließlich der Umsatzsteuer. Dies ist der Betrag, der auf das Bankkonto des Rechnungsstellers überwiesen werden muss.

Zusätzlich gibt es Besonderheiten bei innergemeinschaftlichen Vorgängen:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beider Parteien

Sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger müssen ihre USt-IdNr. auf der Rechnung angeben. Dies dient der Identifikation und Überprüfung durch die Steuerbehörden und ist Voraussetzung für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Dann kann der Unternehmer auf den Ausweis und auf die Berechnung der Umsatzsteuer verzichten.